ASF - Aufbauseminar für Fahranfänger
Nach einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Probezeit wird von der Führerscheinbehörde die Teilnahme an einem ASF-Kurs angeordnet. Die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre.
ASF Seminardauer
Das Seminar besteht aus vier Sitzungen mit je 135 Minuten und einer Beobachtungsfahrt von 45 Minuten, die gemeinsam mit anderen Kursteilnehmern durchgeführt wird. Vorgeschrieben ist eine Teilnehmerzahl von 6-12 Personen.
A Verstöße
- Zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschritten
- Rotlicht missachtet
- Überholen im Überholverbot
- Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden nicht eingehalten
- Fahren unter Alkoholeinfluss
- Vorfahrtverletzungen mit Gefährdung eines anderen
- Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechter Sicht- oder Wetterverhältnissen
- Unfallflucht
- Nötigung
- Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
- “Geisterfahrer” auf Autobahn
B Verstöße
- Überhöhte Geschwindigkeit, welche nicht in die A-Verstöße fallen
- Fahren mit abgefahrenem Reifen
- Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern
- Parken auf Autobahnen
- Kennzeichenmissbrauch
- Überschreitung von mehr als 8 Monaten zur Hauptuntersuchung