Fahreignungsseminare (FES)
Seit dem 01.05.2014 gibt es Änderungen zum Punkteabbau. Ab diesem Zeitpunkt wird aus dem Verkehrszentralregister das Fahreignungsregister. Aus dem Mehrfachtäter-Punktesystem wird das Fahreignungs-Bewertungssystem. Aus diesem Grund entfällt das Seminar zum Punktabbau (ASP) und wird durch das Fahreignungsseminar (FES) ersetzt.
Ab dem 1. Mai 2014 kann dann nur noch das neue FES Seminar besucht werden!
Zusammenfassung Fahreignungsseminar (FES)
- Hat ein Betroffener 1 bis 5 Punkte, so kann er durch die freiwillige Teilnahme am FES-Seminar einen Punkt abbauen.
Das Fahreignungsseminar setzt sich folgendermaßen zusammen:
- zwei verkehrspsychologischen Sitzungen zu je 75 Minuten und
- zwei verkehrspädagogischen Sitzungen zu je 90 Minuten sicherheitsrelevante Mängel
In Einzelsitzungen beim Psychologen und in kleinen Gruppen in der Fahrschule beim Fahrlehrer sollten die sicherheitsrelevante Mängel und die Hintergründe der Verkehrsverstöße geklärt werden, damit es eine nachhaltige Verhaltensänderung bewirkt.
Das Fahreignungsseminar (FES) kann man nur 1 Mal in 5 Jahren zum Punkteabbau nutzen.
Wie werden Punkte in Zukunft abgebaut?
Wer 1-5 Punkte hat, kann durch freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar 1 Punkt abbauen. Dieses Seminar besteht aus einer Kombination von zwei verkehrspädagogischen Modulen zu je 90 Minuten und zwei verkehrspsychologischen Einheiten zu je 75 Minuten.
In Kleingruppen, bis maximal 6 Personen oder als Einzelseminar in der Fahrschule und in Einzelsitzungen beim Psychologen sollen die Gründe geklärt und eine Verhaltensänderung bewirkt werden. Dieses Seminar kann nur ein Mal in 5 Jahren zum Punkteabbau genutzt werden.
Das Fahreignungsseminar (FES) besteht aus einem verkehrspädagogischen und aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme.
Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme besteht aus 2 Einzelsitzungen zu 75 Minuten und findet bei einem Seminarleiter mit Seminarerlaubnis für Verkehrspsychologie statt. Die zweite Sitzung darf frühestens nach Ablauf von 3 Wochen nach Abschluss der ersten Sitzung begonnen werden.
Die verkehrspädagogische Teilnahme findet in der Fahrschule in 2 Sitzungen zu 90 Minuten statt. Wobei die zweite Sitzung frühestens nach Ablauf von 1 Woche nach Abschluss der ersten Sitzung begonnen werden darf.
Punktegrenzen
Das ist neu und diese Punktegrenzen sollte man kennen:
- 1-3 Punkte Vormerkung, Betroffene werden nicht benachrichtigt, durch die freiwillige Teilnahme an einem FES kann aber 1 Punkt abgebaut werden.
- 4-5 Punkte 1.Mahnstufe, Betroffene werden von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich verwarnt und auf die Möglichkeit ein FES freiwillig zu besuchen hingewiesen. Durch diese Teilnahme kann 1 Punkt abgebaut werden.
- 6-7 Punkte 2. Mahnstufe, Betroffene werden von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich verwarnt und auf die Möglichkeit ein FES freiwillig zu besuchen hingewiesen. Kein Punkterabatt bei freiwilliger Seminarteilnahme.
- 8 Punkte 3. Mahnstufe: Entzug der Fahrerlaubnis. Frühestens nach 6 Monaten Neuerteilung, wenn eine positve MPU vorliegt.
Punktanzahl bei Zuwiderhandlungen
- 1 Punkt für nicht so schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten.
- 2 Punkte für Straftaten, sofern sie ohne Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Anordnung einer Sperre durch das Strafgericht verbunden sind sowie für besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten.
- 3 Punkte für Straftaten, sofern sie mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Anordnung einer Sperre durch das Strafgericht verbunden sind.
Mit den Änderungen des neuen Punktesystems werden sicherlich viele Fahrzeugführer noch schneller zu viele Punkte bekommen, da für das gleiche Delikt immer noch die gleiche Punktzahl wie früher erteilt wird. Früher wurde bei 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen, nach dem neuen Punktesystem bereits schon bei 8 Punkten.
Achte also rechtzeitig darauf ein FES-Seminar zu besuchen, damit Du einen Punkt Rabatt erhältst.
Punktetabelle
Vergehen | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Telefonieren während der Fahrt | EUR 60,00 | 1 |
Keine Winterreifen | EUR 60,00 | 1 |
Rote Ampel überfahren | EUR 200,00 | 2 |
Vorfahrt missachtet | EUR 70,00 | 1 |
Erster Verstoß gegen 0,5-Promillegrenze | EUR 500,00 | 2 |
Gefährliches Überholmanöver | EUR 100,00 | 1 |
bis 50 km/h zu schnell Außerorts | EUR 160,00 | 2 |
bis 40 km/h zu schnell Innerorts | EUR 160,00 | 2 |
Dies ist ein Auszug aus der Punktetabelle (alle Angaben ohne Gewähr)!
Tilgungsfristen
Die Tilgungsfristen beginnen ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft des Deliktes. Für die Behörde gilt jedoch der Tattag.
- 2,5 Jahre bei weniger schweren Ordnungswidrigkeiten.
- 5 Jahre bei anderen Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis oder Anordnung einer Sperre und besonders schwere Ordnungswidrigkeiten.
- 10 Jahre bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder Anordnung einer Sperre.