17 Jahre, PKW-Fahrer - aber nur in Begleitung ...

Begleitetes Fahren ab 17 funktioniert wirklich einfach: Mit 16 1/2 können sich Jugendliche in der Fahrschule anmelden um am “begleiteten Fahren” mit 17 teilzunehmen. Die Fahrausbildung ist die Gleiche wie bei älteren Fahrschülern. Nach erfolgreich bestandener Prüfung (Theorie + Praxis) erhalten die Jugendlichen nach ihrem 17. Geburtstag eine „Prüfungsbescheinigung“, diese gilt zusammen mit einem Ausweis als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren.

Um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, muss der Jugendliche bis zu seinem 18. Geburtstag in Begleitung einer auf der Bescheinigung eingetragenen Person sein. Die Anzahl der als Begleiter eingetragenen Personen ist nicht begrenzt. Dieser Begleter muss natürlich durch die Behörde geprüft worden sein und entspricht folgenden Kritierien:

Außerdem wird vorausgesetzt, dass der Begleiter unter der 0,5 Promille-Grenze ist und nicht unter Drogeneinfluss steht.

Eine Schulung für Begleiter ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch ist es empfehlenswert sich mit dem Jugendlichen zusammen, während der BF17-Ausbildung in der Fahrschule, vorzubereiten. Hierzu kann der Begleiter auch an einem Informationsabend teilnehmen, bei dem wir vermitteln wollen, wie man den Jugendlichen, auch in schwierigen Situationen, während der Fahrt unterstützen kann.