Klasse A1: nicht ganz volljährig aber unabhängig sein

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, Leistung/Leergewicht-Verhältnis nicht über 0,1 kW/kg (Leichtkrafträder) sowie dreirädrige Krafträder bis 15 kW Leistung

Mindestalter

16 Jahre (Anmeldung: frühestens mit 15 ½ Jahren)
    

Theorie:

Praxis:

Prüfung: