Klasse AM: (der klassische Roller-Führerschein)

Zur Führerscheinklasse AM zählen zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren

Mindestalter:

16 Jahre (Anmeldung frühestens mit 15 ½ Jahren)
    

Theorie:

Praxis:

Prüfung: