Klasse AM: (der klassische Roller-Führerschein)
Zur Führerscheinklasse AM zählen zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren
Mindestalter:
16 Jahre (Anmeldung frühestens mit 15 ½ Jahren)
Theorie:
- Grundstoff : 12 Doppelstunden á 90 Min.
- Zusatzstoff: 2 Doppelstunden á 90 Min.
Praxis:
- Übungsstunden: nach Fähigkeiten
Prüfung:
- theoretische Prüfung: 30 Fragen – bis 10 Fehlerpunkte (außer zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet ) Prüfung bestanden
- Prüfungszeit: praktische Prüfung 55 Minuten