Klasse A1: nicht ganz volljährig aber unabhängig sein
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, Leistung/Leergewicht-Verhältnis nicht über 0,1 kW/kg (Leichtkrafträder) sowie dreirädrige Krafträder bis 15 kW Leistung
Mindestalter
16 Jahre (Anmeldung: frühestens mit 15 ½ Jahren)
Theorie:
- Grundstoff :12 Doppelstunden á 90 Min.
- Zusatzstoff: 4 Doppelstunden á 90 Min.
Praxis:
- Übungsstunden: nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden á 45 Min. Überlandfahrt
- 4 Fahrstunden á 45 Min. Autobahnfahrt
- 3 Fahrstunden á 45 Min. Dämmerungsfahrt
Prüfung:
- theoretische Prüfung: 30 Fragen – bis 10 Fehlerpunkte (außer zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet ) Prüfung bestanden
- Prüfungszeit: praktische Prüfung 70 Minuten